Erbschaft & Legat

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz ein revidiertes Erbrecht.
Wer sein Erbe mittels Testaments regelt, kann grössere Anteile des Vermögens frei verteilen.
Durch Erwähnung im Testament, haben sie die Möglichkeit,
zum Ausdruck zu bringen, was Ihnen am Herzen liegt.

Die wichtigsten Änderungen im Erbrecht 2023

– Kein Pflichtteil mehr gegenüber den Eltern.
– Der Pflichtteil für die Nachkommen wird auf 50 Prozent gesenkt.
– Nicht verheiratete Personen ohne Nachkommen können eine beliebige Person
oder eine gemeinnützige Organisation vollumfänglich begünstigen.

Warum sollten Sie die Christliche Schule Dübendorf in Ihrem Testament begünstigen?

Ein Legat an die Christliche Schule Dübendorf ist eine aussergewöhnliche Möglichkeit, einen bleibenden Eindruck zu hinterlassen. Indem Sie die Schule in Ihrem Testament berücksichtigen, tragen Sie dazu bei, dass Sie auch nach Ihrem Leben weitergeführt werden kann. Dies ermöglicht es zukünftigen Generationen von Kindern, eine qualitativ hochwertige Ausbildung in einem geschützten und bibelfundierten Umfeld zu erhalten.
Hier sind einige Gründe, warum eine Begünstigung der Christlichen Schule Dübendorf in Ihrem Testament lohnenswert ist:

  1. Bildung mit christlichen Werten: Die Christliche Schule Dübendorf legt großen Wert darauf, Kindern nicht nur akademisches Wissen zu vermitteln, sondern auch christliche Werte und Prinzipien zu lehren. Durch Ihr Legat ermöglichen Sie es Kindern, eine ganzheitliche Ausbildung zu erhalten, bei der der Glaube an Gott eine zentrale Rolle spielt.
  2. Nachhaltigkeit: Durch die Aufnahme der Christlichen Schule Dübendorf in Ihrem Testament unterstützen Sie die langfristige Nachhaltigkeit der Bildungseinrichtung. Ihr Legat kann dazu beitragen, die Schule finanziell zu stärken, die Programme auszubauen und die Qualität der Bildung für kommende Schülerinnen und Schüler zu verbessern.
  3. Fortbestand einer besonderen Institution: Die Christliche Schule Dübendorf hat eine einzigartige Geschichte und Tradition, die es wert sind, bewahrt und weitergeführt zu werden. Durch Ihre Unterstützung tragen Sie dazu bei, dass diese Institution Ihre wichtige Rolle in der Gemeinschaft fortsetzen kann.
  4. Vermächtnis und Spuren hinterlassen: Indem Sie die Christliche Schule Dübendorf in Ihrem Testament berücksichtigen, hinterlassen Sie ein wertvolles Vermächtnis. Ihr Beitrag wird dazu beitragen, das Leben vieler Kinder positiv zu beeinflussen und Ihnen Bildungsmöglichkeiten zu bieten, die Sie sonst vielleicht nicht hätten.

Abschliessend können wir Ihnen versichern, dass wir Ihr Legat sorgfältig verwalten und dafür sorgen werden, dass es dem Zweck entsprechend verwendet wird. Wir sind dankbar für Ihr Vertrauen und Ihre Grosszügigkeit, um die Bildungsmission der Christlichen Schule Dübendorf fortzuführen und den kommenden Generationen eine solide Grundlage zu bieten.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder detailliertere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre spezifischen Wünsche in einem diskreten Umfeld zu besprechen.

Persönliches Gespräch
Kontaktieren Sie uns bitte im Sekretariat:
– E-Mail an info@asbb.ch
– Telefonisch 043 819 15 58

Testament

Mit dem Testament als letztwillige Verfügung regeln Sie ausserhalb der gesetzlich festgelegten Pflichtteile Ihr Erbe selbst. Sind kein Ehegatte und keine Verwandten mehr am Leben, fällt ohne Testament der gesamte Nachlass an den Staat. Rechtsgültig ist ein Testament nur dann, wenn es ein «Handschriftliches Testament» oder ein notariell beglaubigtes «Öffentliches Testament» ist. Dieses Testament-Beispiel kann ihnen als Hilfe dienen.
https://www.srf.ch/static/radio/modules/data/attachments/muster.Testament.pdf

Handschriftliches Testament

Die einfachste Form einer letztwilligen Verfügung ist das «Handschriftliche Testament». Es muss gut lesbar und eigenhändig geschrieben, als «Testament» überschrieben und mit Ort und Datum unterschrieben sein. Begünstigte Personen oder Institutionen sollten möglichst genau mit Namen und Adresse aufgeführt sein.

Öffentliches Testament

Das «Öffentliche Testament» kommt dann zur Anwendung, wenn eine eigenhändige Niederschrift nicht möglich ist. In Anwesenheit von zwei Zeugen muss das «Öffentliche Testament» von einer Urkundsperson (z. B. Notar) entsprechend deinem Willen erstellt werden.

Erbeinsetzung

Sie können über den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtteil weitere Erben einsetzen. Dabei kommen eine oder mehrere Personen oder auch eine Organisation in Frage.

Vermächtnis/Legat

Mit einem Vermächtnis oder Legat sprechen Sie im Rahmen des Testaments einen bestimmten Geldbetrag oder eine bestimmte Sache (Liegenschaft, Wertpapiere, Kunstwerke, usw.) einer begünstigten Person oder Organisation zu.